Das Thüringer Oberlandesgericht (Urteil vom 26. Januar 2024 – 9 U 364/18) hat in einer neuen Entscheidung klargestellt, welche Anforderungen an die Kenntnis eines Rechtsanwalts von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zu stellen sind und was die Folgen einer solchen Missachtung sein können.
Dies ist für viele Studierende vielleicht schon jetzt ein interessantes Thema, zumal die Mehrheit nach der Ausbildung in der Anwaltschaft arbeiten wird.