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Samstag, 26. Dezember 2015

Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Zweitkäufer

Nicht selten kommt es vor, dass ein Verbraucher eine bewegliche Sache von einem Unternehmer kauft und diese dann später doch nicht mehr behalten will, weshalb er sie an eine andere Privatperson verkauft.  Oft übergibt er dann die Rechnung im Original an den zweiten Erwerber.

Wenn sich nun ein Mangel an der Sache zeigt, wird der Zweitkäufer sich an den Unternehmer halten wollen und eine Nacherfüllung (egal, in welcher Form) verlangen.  Wie sieht die Rechtslage aus, wenn sich der Unternehmer weigert, der Nacherfüllung nachzukommen?

Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.

 

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