Eine Besonderheit im deutschen Zivilrecht ist die
Unterscheidung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Es handelt sich hierbei um einen enorm
wichtigen Teil des juristischen Grundlagenwissens, was gerade in
Prüfungsaufgaben oft zur Folge hat, dass bei einem Verstoß gegen diese
Prinzipien die Arbeit als nicht ausreichend bewertet wird. Man muss also die Bedeutung schon ganz am
Anfang des Studiums verinnerlichen, um einen solchen Kardinalfehler zu
vermeiden. Im Folgenden soll diese
Eigenheit erklärt werden.
Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.
* Als Amazon-Partner verdiene ich an
qualifizierten Verkäufen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen