Eine Besonderheit im deutschen Zivilrecht ist die Unterscheidung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Es handelt sich hierbei um einen enorm wichtigen Teil des juristischen Grundlagenwissens, was gerade in Prüfungsaufgaben oft zur Folge hat, dass bei einem Verstoß gegen diese Prinzipien die Arbeit als nicht ausreichend bewertet wird. Man muss also die Bedeutung schon ganz am Anfang des Studiums verinnerlichen, um einen solchen Kardinalfehler zu vermeiden.
Im Folgenden soll diese Eigenheit erklärt werden.