Ein Urteil des Amtsgerichts München vom 21.10.2024 (Az. 191 C 19029/24) hatte den Fall entschieden, ob ein Restaurant Schadensersatz für eine Weihnachtsfeier verlangen kann, die von dem bestellenden Unternehmen nicht wahrgenommen wurde.
Ein Urteil des Amtsgerichts München vom 21.10.2024 (Az. 191 C 19029/24) hatte den Fall entschieden, ob ein Restaurant Schadensersatz für eine Weihnachtsfeier verlangen kann, die von dem bestellenden Unternehmen nicht wahrgenommen wurde.