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Dienstag, 15. Dezember 2020

Vom absurden Lernumfang im Jurastudium

Es geht um den absurden Lernumfang im Jurastudium, der zahlreiche Einzelprobleme und Meinungsstreite enthält, die man für ein gutes Staatsexamen kennen muss


Landläufig bekannt ist, dass das Jurastudium sehr schwer ist und die Ausbildung einschließlich des Referendariats auch recht lang ist. Die Länge der Ausbildung kann man leicht in Jahren messen, was jeder versteht.

Hier meine Gedanken zum absurden Lernumfang im Jurastudium.

Was aber konkret ist damit gemeint, wenn man sagt, das Studium sei „schwer“?

Nun, als erstes kann man vielleicht feststellen, dass es wohl mehr als in anderen Studiengängen darum geht, systematische Kenntnisse zu erwerben. Man muss also verstehen, wie sich ein Teilproblem ins große Ganze einordnet, um am Ende einen Sachverhalt einer rechtlichen Lösung zuführen zu können. Es geht dabei oft um das Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete, da es so gut wie nie nur um eine Thematik, wie z.B. das Erbrecht, dreht.

Damit wäre das ubiquitäre Gerede vom Systemverständnis angesprochen, das ich auf meinem Blog schon einmal untersucht habe.

Es gibt aber ein weiteres Argument für die besondere Schwere des Studiums. Und das ist die schlichte Masse an Wissen, die man sich einprägen muss.

Mittlerweile hat Prof. Dr. Friedemann Kainer von der Universität Mannheim ermittelt (hier auf lto.de zu finden), dass der Pflichtfachstoff allein im Zivilrecht 1.566 Examensprobleme umfasst.

Wohlgemerkt geht es dabei um den Pflichtstoff, nicht um den Schwerpunkt oder das Wahlfach, wie man das früher nannte.

Auch ist damit nur eine der drei Säulen der Ausbildung angesprochen, also nur das Zivilrecht und nicht einmal das Strafrecht und das Öffentliche Recht.

Noch dazu geht es um Problemfelder, die teilweise auch größere zusammenhängende Fragekomplexe umfassen.

Wer das liest, muss sich fragen, ob ein Medizinstudent oder eine Medizinstudentin die Symptome von 1.566 Krankheiten und deren unterschiedliche Heilungsansätze auswendig kennen muss.

Natürlich wird immer wieder angeführt, dass man die Anforderungen an die juristische Ausbildung hoch halten muss, um damit hervorragend qualifizierte Berufseinsteiger zu schaffen. Doch wo liegt die Grenze?

Ich beneide niemanden, der sich heute wagt, das Jurastudium anzufangen. Dazu gehört jedenfalls eine ordentliche Portion Mut. Belohnt werden die fleißigen Studierenden dann mit einer Notenskala bis zu 18 Punkten, die aber im oberen Bereich kaum ein Prüfer oder eine Prüferin im Examen zu vergeben bereit ist

Wie wäre es also, wenn die für die Prüfung zuständigen Stellen den Stoff einfach einmal vernünftig eingrenzten?


Hier ist ein Video zum Thema Lernen: Wie schreibt man zweistellig im Juraexamen?










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