Ein Klassiker im Zivilrecht im juristischen Studium ist
der Ausgleich in familiären Verhältnissen. Dabei geht es darum, dass Zahlungen
oder Leistungen eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder
einer Ehe oder der Schwiegereltern für (regelmäßig) den Ehemann erbracht werden,
damit dieser das Haus abbezahlen kann. Wie es im Jurastudium zwangsläufig
kommen muss, zerbricht die Ehe oder Partnerschaft dann und die Leistenden
wollen ihr Geld zurück.
Einen Fall, der in diese Kategorie fällt, hat nach einer Meldung von Legal Tribute Online das Landgericht Frankfurt (Urt. v. 28.11.2024, Az. 2-23 O 701/23) entscheiden müssen.

