Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bietet Anlass für fortgeschrittene Jurastudierende, sich einmal mit dem Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall zu beschäftigen.
Hier liegt die besondere Konstellation vor, dass es zwischen den beteiligten Fahrzeugen nicht einmal zu einer Berührung gekommen ist, was aber im konkreten Fall unschädlich für den geltend gemachten Anspruch war.




