Ein immer wiederkehrendes Problem in
zivilrechtlichen Klausuren und Hausarbeiten ist die haftungsbegründenden
Kausalität bei einem deliktischen Handeln oder einer Pflichtverletzung beim
Behandlungsvertrag, also der Ursächlichkeit der Verletzungshandlung für den
Verletzungserfolg.
Hier wird der Schockschaden beim Arztfehler dargestellt.
