Eine Besonderheit im deutschen Zivilrecht ist die
Unterscheidung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Es handelt sich hierbei um einen enorm
wichtigen Teil des juristischen Grundlagenwissens, was gerade in
Prüfungsaufgaben oft zur Folge hat, dass bei einem Verstoß gegen diese
Prinzipien die Arbeit als nicht ausreichend bewertet wird. Man muss also die Bedeutung schon ganz am
Anfang des Studiums verinnerlichen, um einen solchen Kardinalfehler zu
vermeiden. Im Folgenden soll diese
Eigenheit erklärt werden.
Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"
Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht.
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Mittwoch, 25. März 2015
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