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Samstag, 17. September 2022

Das Lernen im Jurastudium

Die richtige Art und Weise des Lernens im Jurastudium wird dargestellt, um im Staatsexamen erfolgreich zu sein
Der Sommer ist praktisch vorbei. Jetzt wird es für viele junge Menschen Zeit, sich mit dem (neuen oder bereits angefangenen) Jurastudium zu beschäftigen (und insbesondere mit dem Lernen). Wie man aus verschiedenen Foren im Internet immer wieder sehen kann, stellt sich für nicht wenige Studierende die Frage, wie man richtig lernt, um erfolgreich zu sein.


Wer sich meine generellen Tipps dazu in der Form eines eBooks durchlesen möchte, kann dies hier* tun.


Richtige Literatur


Im Folgenden will ich aber kurz ein spezielles Problem ansprechen, das mit der „richtigen“ Literatur zu tun hat.

Es ist natürlich für jeden Menschen wichtig, diejenige Lernmethode zu finden, durch die er oder sie den Stoff auch verstehen und im Gedächtnis behalten kann. Im Rahmen dieser Diskussion findet man immer noch die meiner Meinung nach veraltete Behauptung, man komme an traditionellen Lehrbüchern schlicht nicht vorbei. Das sei also die einzige Art, die Materie durchdringen zu können.

Sicherlich muss jeder selbst entscheiden, welche Literatur passend ist. Der oft insbesondere von Dozenten und Dozentinnen zu findende Hinweis, dass die von privaten Repetitorien erstellten Skripte nur zum Wiederholen geeignet seien, ist heute zu weiten Teilen überholt. Das war vielleicht teilweise richtig zu meiner Zeit, als ich in den 80er Jahren mit dem Jurastudium begonnen hatte. Heute stellt sich die Situation ganz anders dar.

Zahlreiche private Repetitorien und auch andere Autoren haben eine Vielzahl an Skripten entwickelt, die sich sehr wohl auch zum Einstieg in das jeweilige Rechtsgebiet eignen und zudem für das Verständnis der Materie voll ausreichend sind.

Der Vorteil solcher Skripten ist, dass dort eben Unwesentliches weggelassen und nur prüfungsrelevantes Wissen vermittelt wird, sodass man die Probleme komprimiert erläutert bekommt. Bei dem heutigen Lernumfang im Jurastudium muss man sich zwangsläufig auf das Wesentliche konzentrieren, ansonsten wird man keinen Spaß mehr an der Sache haben, da man nur noch lernt.

Die (seltsamerweise uniform klingenden) Literaturtipps der Dozenten/innen sind nach meiner Erfahrung  für die Klausuren oft unbrauchbar, weshalb sich jeder vor dem Kauf zumindest ein eigenes Bild verschaffen sollte. Leider folgen viele Studierende immer noch blind solchen Empfehlungen in dem Glauben, die Dozenten müssten wissen, was am besten ist.

Auch fehlt in traditionellen Lehrbüchern nach wie vor öfters die praktische Anwendung des Gelernten in prüfungsrelevanten Fällen. Jura kann man aber nur anhand von gutachterlich gelösten Fällen lernen.

Letztlich wird auch im ersten Staatsexamen regelmäßig keine theoretische Abhandlung zu einem Thema abgefragt, sondern es ist ein konkreter Fall gutachterlich zu würdigen. Und das kann man nur durch das Lösen von Fällen lernen.

Wie viel Zeit habe ich selbst in meinem Studium mit großen Lehrbüchern verschwendet, um dann in der Klausur zu erfahren, dass das theoretische Wissen und die Hintergründe für eine bestimmte gesetzliche Regelung im Gutachten nutzlos waren.

Wenn ich heute noch einmal das Studium der Rechtswissenschaft aufnehmen müsste, würde ich ohne Zweifel zuerst nach einem brauchbaren Skript suchen und dann Fallbücher zur weiteren Umsetzung des Wissens heranziehen.


Abschließend noch ein Wort zu Karteikarten


Manche Juristen/innen schwören auf Karteikarten, während andere damit nichts anfangen können. Dazu sei angemerkt, dass die von privaten Repetitorien oder Verlagen angebotenen Karteikarten meiner Ansicht nach in der juristischen Ausbildung nicht von großem Nutzen sind. Dort finden sich die jeweiligen Inhalte in zusammengefasster Form, wobei die Merksätze entweder zu kurz oder in viel zu langer Textform dargestellt sind. Insbesondere Letzteres läuft dem eigentlichen Zweck solcher Karten zuwider.

Der eigentliche Nutzen solcher Karten ist nur dann gegeben, wenn man die Karten selbst erstellt. Hier stimme ich einem sehr bekannten Professor an der LMU zu, der genau das in seiner Vorlesung ausgeführt hat. Letztlich ist das nichts anderes, als wenn man die Materie einer anderen Person mit eigenen Worten erklären muss, wodurch man ein besseres Verständnis erreicht. Heute wird dazu oft die Feynman-Methode zitiert, die das zum Gegenstand hat.

Wenn man also seine eigenen Skripte (oder umfangreichere Karten) erstellt, kann man die Materie komprimiert, aber doch verständlich niederschreiben und lernt schon während dieser Tätigkeit und kann auch in der Zukunft den gesamten Inhalt leicht wiederholen.


Dazu ein kurzes Video (Wie schreibt man zweistellig im Jurastudium?)





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Jura im Urlaub

Lerntipps

Vom absurden Lernumfang im Jurastudium

Die Vorbereitung auf das 1. Juristische Staatsexamen anhand von Klassikern des BGH?

Systemverständnis oder Auswendiglernen?  Eine Stellungnahme anhand des Rücktrittsfolgenrechts

 


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