Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung klargestellt, wie die Verteilung der Beweislast im Rahmen des Schadensersatzes
nach der Vorschrift des § 280 I BGB vorzunehmen ist.
Dabei handelt es sich nicht nur um ein in der Praxis wichtiges
Problem, sondern die Beweislast kann auch schon im ersten juristischen
Staatsexamen als Grundwissen vorausgesetzt werden.
Der Fall ähnelt dem Linoleumteppich-Fall des Reichsgerichts aus dem Jahr 1911, den alle Studierenden schon aus dem ersten Semester kennen sollten.

