Vor wenigen Tagen habe ich mein neuestes Buch mit dem Titel „Käuferrechte“
auf amazon.de veröffentlicht. Es richtet
sich zwar vornehmlich an rechtlich nicht vorgebildete Leser. Dennoch kann es auch für den Studierenden in
der Anfangsphase des Studiums nützlich sein.
Wer sich noch nicht mit dem Kaufrecht und insbesondere mit den Rechten
des Käufers bei Problemen im Zusammenhang mit der Durchführung des Kaufvertrags
beschäftigt hat, kann dort schon einen ersten Überblick zu der Materie
erhalten.
Auch in der universitären Ausbildung
nimmt der wirtschaftlich wichtigste Vertrag eine bedeutende Stellung ein,
sodass Kenntnisse in diesem Bereich unabdingbar sind.Die Darstellung des Stoffes erfolgt in einer Weise, die auch rechtliche Laien verstehen sollten.
Im ersten Teil wird erklärt, was überhaupt ein Kaufvertrag ist und wie
er zustande kommt. Dann werden die
einzelnen Situationen erläutert, die bei einer Nichterfüllung, verspäteten Leistung
oder bei Übergabe eines mangelhaften Kaufgegenstands eintreten.
Von großer Bedeutung sind natürlich das Gewährleistungsrecht
und die Frage, wann ein Mangel der Kaufsache vorliegt. Ebenso finden sich längere Ausführungen zu
den praktisch sehr häufig vorkommenden Besonderheiten der Bestellung im
Internet und dem verbraucherschützenden Widerrufsrecht.
Des Weiteren werden die Grundzüge der
Produkthaftung des Herstellers eines Produkts dargestellt und auch auf einige
wichtige Punkte bei der prozessualen Geltendmachung von Rechten hingewiesen.
Anhand von zahlreichen Beispielen werden die einzelnen
Probleme in ihrer praktischen Relevanz erläutert. Denn gerade derjenige Leser, der mit diesen
rechtlichen Aspekten noch nie beschäftigt war, wird erst durch die Beispiele
den Sinn der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung dazu verstehen.
Nachdem es gerade im Kaufrecht in weiten
Teilen der Bevölkerung zahlreiche Fehlvorstellungen zur Rechtslage gibt, habe
ich immer wieder durch besonders hervorgehobene Absätze diese Irrtümer
aufgezeigt und korrigiert.
So wissen auch
schon die Studierenden im ersten Semester, dass die Ansicht, man sei vertraglich
nicht gebunden, da man nichts unterschrieben habe, unzutreffend ist. Verträge können in der Regel ohne Beachtung
einer Form geschlossen werden.
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