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Sonntag, 22. März 2015

Neues Buch „Käuferrechte“

Neues Buch „Käuferrechte“
Vor wenigen Tagen habe ich mein neuestes Buch mit dem Titel „Käuferrechte“ auf amazon.de veröffentlicht.  Es richtet sich zwar vornehmlich an rechtlich nicht vorgebildete Leser.  Dennoch kann es auch für den Studierenden in der Anfangsphase des Studiums nützlich sein.

Wer sich noch nicht mit dem Kaufrecht und insbesondere mit den Rechten des Käufers bei Problemen im Zusammenhang mit der Durchführung des Kaufvertrags beschäftigt hat, kann dort schon einen ersten Überblick zu der Materie erhalten.

Auch in der universitären Ausbildung nimmt der wirtschaftlich wichtigste Vertrag eine bedeutende Stellung ein, sodass Kenntnisse in diesem Bereich unabdingbar sind.Die Darstellung des Stoffes erfolgt in einer Weise, die auch rechtliche Laien verstehen sollten.

Im ersten Teil wird erklärt, was überhaupt ein Kaufvertrag ist und wie er zustande kommt.  Dann werden die einzelnen Situationen erläutert, die bei einer Nichterfüllung, verspäteten Leistung oder bei Übergabe eines mangelhaften Kaufgegenstands eintreten.

Von großer Bedeutung sind natürlich das Gewährleistungsrecht und die Frage, wann ein Mangel der Kaufsache vorliegt.  Ebenso finden sich längere Ausführungen zu den praktisch sehr häufig vorkommenden Besonderheiten der Bestellung im Internet und dem verbraucherschützenden Widerrufsrecht.

Des Weiteren werden die Grundzüge der Produkthaftung des Herstellers eines Produkts dargestellt und auch auf einige wichtige Punkte bei der prozessualen Geltendmachung von Rechten hingewiesen.


Anhand von zahlreichen Beispielen werden die einzelnen Probleme in ihrer praktischen Relevanz erläutert.  Denn gerade derjenige Leser, der mit diesen rechtlichen Aspekten noch nie beschäftigt war, wird erst durch die Beispiele den Sinn der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung dazu verstehen.

Nachdem es gerade im Kaufrecht in weiten Teilen der Bevölkerung zahlreiche Fehlvorstellungen zur Rechtslage gibt, habe ich immer wieder durch besonders hervorgehobene Absätze diese Irrtümer aufgezeigt und korrigiert.

So wissen auch schon die Studierenden im ersten Semester, dass die Ansicht, man sei vertraglich nicht gebunden, da man nichts unterschrieben habe, unzutreffend ist.  Verträge können in der Regel ohne Beachtung einer Form geschlossen werden.





* Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.


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