Im Rahmen des Deliktsrechts gibt es immer wieder in
Prüfungsarbeiten zu findende Probleme hinsichtlich der haftungsbegründenden
Kausalität, also der Ursächlichkeit der Verletzungshandlung für den
Verletzungserfolg.
Eine noch sehr junge
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - VI ZR
548/12) bietet Anlass für mich, die Einordnung des Schockschadens im Prüfungsaufbau
einer genaueren Untersuchung zu unterziehen.
Dieses Standardproblem sollte jeder kennen, selbst wenn er/sie sich
ansonsten nicht näher mit dem Haftungsrecht beschäftigen will.
Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.
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