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Montag, 20. Juli 2015

Rückerwerb des Nichtberechtigten

Im Sachenrecht sollte man als Jurist in der Ausbildung eine besondere Konstellation kennen, die sich hinter der Bezeichnung „Rückerwerb des Nichtberechtigten“ verbirgt.  Es geht dabei um den Fall, dass etwa der Eigentümer einer beweglichen Sache den unmittelbaren Besitz auf einen anderen überträgt, der z.B. Verwahrer oder Mieter ist.  Wenn nun der Besitzer die Sache an einen Dritten veräußert, kann Letzterer durchaus gutgläubig das Eigentum daran erwerben, da die Sache gerade nicht abhandengekommen ist, §§ 932 ff. BGB.  Sofern nun der Dritte in der Folge das Eigentum wieder auf den ursprünglichen Nichtberechtigten überträgt, stellt sich die Frage, ob dieser das Eigentum jetzt vom Berechtigten erwerben kann.  Das ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten.

Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* Aufsätze zum Zivilrecht“.






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