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Samstag, 18. April 2015

Das Eklärungsbewusstsein bei Errichtung eines Testaments

Nach § 18 II Nr. 1 c BayJAPO (vom 13.10.2003 in der Gültigkeit vom 01.01.2015) stellen die Grundzüge des Erbrechts in Bayern ein Pflichtfach für die erste juristische Staatsprüfung dar.  Wer das Glück (oder Pech) hat, in Bayern sein Examen zu machen, wird deshalb nicht umhinkommen, einige Grundkenntnisse in diesem Bereich zu erwerben.  Nachdem man in der Regel bereits im ersten Semester an der Universität die Problematik des Eklärungsbewusstseins gelehrt bekommt, eignet sich dieses auch im Erbrecht relevante Problem durchaus auch für eine Prüfungsaufgabe, da dies ohne weiteres in den Bereich der Grundzüge fällt.

Der Artikel ist auf diesem Blog nunmehr an anderer Stelle dargestellt, siehe hier.


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