Nach § 18 II Nr. 1 c BayJAPO (vom 13.10.2003 in der
Gültigkeit vom 01.01.2015) stellen die Grundzüge des Erbrechts in Bayern ein
Pflichtfach für die erste juristische Staatsprüfung dar. Wer das Glück (oder Pech) hat, in Bayern sein
Examen zu machen, wird deshalb nicht umhinkommen, einige Grundkenntnisse in
diesem Bereich zu erwerben. Nachdem man
in der Regel bereits im ersten Semester an der Universität die Problematik des
Eklärungsbewusstseins gelehrt bekommt, eignet sich dieses auch im Erbrecht
relevante Problem durchaus auch für eine Prüfungsaufgabe, da dies ohne weiteres
in den Bereich der Grundzüge fällt.
Der Artikel ist auf diesem Blog nunmehr an anderer Stelle dargestellt, siehe hier.
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