Eine recht neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH MDR
2015, 111) beschäftigt sich mit einem Extremfall des offenen Kalkulationsirrtums,
dessen grundsätzliche Behandlung jeder Examenskandidat beherrschen muss. Ein willkommener Anlass also, sich kurz mit
dieser Problematik zu beschäftigen und noch einmal ins Gedächtnis zu rufen.
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