Als Jurastudent/in ist man allzu oft versucht, etwa für seine/ihre Hausarbeit eine Gerichtsentscheidung zu finden, die genau das im Sachverhalt
geschilderte Problem betrifft und abschließend löst. Dann kann man sich ja sicher sein, dass die Lösung
richtig und die Prüfung bestanden ist.
Wer so denkt, übersieht jedoch, dass in Prüfungen sowie im Examen nur (leicht)
abgewandelte Formen einer Entscheidung zur Bearbeitung gestellt werden. Dann wird man oft vom Ergebnis enttäuscht
sein, wenn man das endlich gefundene Urteil mit Gewalt umbiegt und auf den Prüfungsfall
anwendet, der oft ganz anders zu lösen ist.
Aussichtslos dürfte es also sein, wenn man nach einer
Gerichtsentscheidung sucht, die z.B. genau den Wortlaut in einer Bestellbestätigung
beim Online-Kauf enthält, wie er im Sachverhalt vorgegeben ist. Deshalb will ich kurz umschreiben, auf was es
wirklich ankommt.
Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr
erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.
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