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Montag, 19. September 2022

Vertragspartner beim Behandlungsvertrag

In Prüfungen kann es gelegentlich um die Frage gehen, wer konkret Vertragspartner beim Behandlungsvertrag wird, wenn ein beschränkt Geschäftsfähiger etwa eine ärztliche Behandlung benötigt.

Das soll im Folgenden näher betrachtet werden.


Lediglich rechtlich vorteilhaft


Ein in der Geschäftsfähigkeit Beschränkter kann den Vertrag alleine abschließen, wenn dieser lediglich rechtlich vorteilhaft ist, § 107 BGB.


Situation beim Behandlungsvertrag


Ob das beim Behandlungsvertrag der Fall ist, wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt:

-- Denkbar wäre, dass das minderjährige Kind sich vertraglich verpflichten kann, da letztlich die gesetzliche (anders bei der privaten) Krankenversicherung zur Zahlung verpflichtet wird.

-- Möglich wäre sodann ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

-- Auch könnten die Eltern als Stellvertreter den Vertrag schließen.

-- Man könnte zudem auch daran denken, dass das Kind als Bote der Eltern auftritt.


Regelfall


Sofern die Eltern bei Vertragsschluss anwesend sind, werden diese zumeist Vertragspartner.  Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dieser Vertrag dann mit dem gesetzlichen Vertreter dergestalt zustande, dass es sich gem. § 328 BGB um einen Vertrag zugunsten des beschränkt Geschäftsfähigen handelt, was das Gericht erneut bestätigt hat (BGH NJW 2022, 2269).

Die Situation des Vertragspartners und den Schadensersatz beim Behandlungsvertrag habe ich auf meinem Blog bereits hier behandelt.


Hier sind weitere Artikel zum Vertragsschluss zu finden


Die falsche Preisauszeichnung im Selbstbedienungsladen

Vertragsschluss an der Tankstelle

Das Schweigen im Rechtsverkehr und das kaufmännische Bestätigungsschreiben

Vertragsschluss beim Bäcker/Metzger im Supermarkt

Wissenszurechnung nach § 166 BGB





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