In Prüfungen kann es gelegentlich um die Frage gehen, wer konkret Vertragspartner beim Behandlungsvertrag wird, wenn ein beschränkt Geschäftsfähiger etwa eine ärztliche Behandlung benötigt.
Das soll im Folgenden näher betrachtet werden.
Lediglich rechtlich vorteilhaft
Situation beim Behandlungsvertrag
Ob das beim Behandlungsvertrag der Fall ist, wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt:
-- Denkbar wäre, dass das minderjährige Kind sich vertraglich verpflichten kann, da letztlich die gesetzliche (anders bei der privaten) Krankenversicherung zur Zahlung verpflichtet wird.
-- Möglich wäre sodann ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
-- Auch könnten die Eltern als Stellvertreter den Vertrag schließen.
-- Man könnte zudem auch daran denken, dass das Kind als Bote der Eltern auftritt.
Regelfall
Sofern die Eltern bei Vertragsschluss anwesend sind, werden
diese zumeist Vertragspartner. Nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dieser Vertrag dann mit dem
gesetzlichen Vertreter dergestalt zustande, dass es sich gem. § 328 BGB um
einen Vertrag zugunsten des beschränkt Geschäftsfähigen handelt, was das
Gericht erneut bestätigt hat (BGH NJW 2022, 2269).
Die Situation des Vertragspartners und den Schadensersatz
beim Behandlungsvertrag habe ich auf meinem Blog bereits hier behandelt.
Hier sind weitere Artikel zum Vertragsschluss zu finden
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falsche Preisauszeichnung im Selbstbedienungsladen
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an der Tankstelle
Das
Schweigen im Rechtsverkehr und das kaufmännische Bestätigungsschreiben
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beim Bäcker/Metzger im Supermarkt
Wissenszurechnung
nach § 166 BGB
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