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Samstag, 10. September 2022

Die Eintrittskarte im Vorverkauf

Die rechtliche Behandlung des Erwerbs einer Eintrittskarte im Vorverkauf wird anhand der Rechtsprechung des BGH dargestellt.

Schon seit langer Zeit wehre ich mich gegen die weit verbreitete Ansicht, es handele sich um einen Sachkauf, wenn man eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung erwirbt.

Im Folgenden geht es um den Vorverkauf.

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine Entscheidung zum Thema „Eintrittskarte für ein Konzert“ gefällt. Damit ist jedenfalls in einem Teilbereich Klarheit geschaffen.


Rechtskauf als Vertragsart


Wenn man eine Eintrittskarte im Vorverkauf erwirbt, wobei der Verkäufer als Kommissionär im eigenen Namen auftritt, liegt ein Rechtskauf vor.

Dazu das Gericht:

„Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Auffassung der Parteien hat das Berufungsgericht den zwischen diesen abgeschlossenen Vertrag als Rechtskauf im Sinne von § 453 BGB angesehen. (1) Zwar ist im allgemeinen Sprachgebrauch regelmäßig von einem "Erwerb" oder "Kauf" von Eintrittskarten die Rede. Rechtlich handelt es sich hierbei jedoch grundsätzlich nicht um einen Sachkauf der Karten. Kaufgegenstand ist vielmehr das Recht auf Teilnahme an der vom Veranstalter durchzuführenden Veranstaltung, das durch die - nicht personalisierte - Eintrittskarte als sogenanntes kleines Inhaberpapier im Sinne von § 807 BGB verkörpert ist (…).

Hauptleistungspflicht der Beklagten aus dem mit der Klägerin geschlossenen Vertrag war die Verschaffung des Rechts auf Teilnahme an der von der Veranstalterin durchzuführenden Veranstaltung durch Übertragung des Eigentums und des Besitzes an der dieses Recht verbriefenden Eintrittskarte (…).

Die Durchführung der Veranstaltung ist keine Leistungspflicht aus dem vorliegenden Rechtskaufvertrag.“


Hier sind weitere Artikel zum Kaufrecht zu finden


Die Nacherfüllung beim Kaufvertrag

Beschaffenheitsvereinbarung

Die Feinheiten des § 442 I 1 BGB

Probleme beim Grundstückskauf

Der Verschleiß als Mangel der Kaufsache

Frist zur Nacherfüllung und zweite Gelegenheit zur Nachbesserung

Die Abnahme im Kaufvertrag            

Examenswissen im Kaufrecht

Autokaufvertrag zwischen Privatleuten unter Ausschluss der Gewährleistung – Vorsicht bei Verwendung von AGB

Umtausch, Gewährleistungsrecht, Garantie – Was ist der Unterschied?

Der falsch gelieferte Artikel (aliud) beim Kaufvertrag im Internet – Wer hat welche Rechte?






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