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Freitag, 26. August 2016

DSL und VSD

Jeder, der nicht nur ganz am Anfang der juristischen Ausbildung steht, weiß, was sich hinter diesen Kürzeln verbirgt, nämlich die Drittschadensliquidation und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.So klar den meisten Studierenden diese Abkürzungen sind, so viele Probleme bestehen allerdings in der Handhabung der beiden Rechtsinstitute in einem Gutachten.  Oft besteht Verzweiflung, wie man denn überhaupt an eine Prüfung der Ansprüche herangehen soll.  Denn in vielen Lehrbüchern wird nur abstrakt von bestimmten Voraussetzungen gesprochen, wobei allerdings nicht deutlich wird, wie man diese  Voraussetzungen in eine Anspruchsprüfung einbaut.

Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.

 

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