Jeder, der nicht
nur ganz am Anfang der juristischen Ausbildung steht, weiß, was sich hinter
diesen Kürzeln verbirgt, nämlich die Drittschadensliquidation und der Vertrag
mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.So
klar den meisten Studierenden diese Abkürzungen sind, so viele Probleme bestehen
allerdings in der Handhabung der beiden Rechtsinstitute in einem
Gutachten. Oft besteht Verzweiflung, wie
man denn überhaupt an eine Prüfung der Ansprüche herangehen soll. Denn in vielen Lehrbüchern wird nur abstrakt
von bestimmten Voraussetzungen gesprochen, wobei allerdings nicht deutlich
wird, wie man diese Voraussetzungen in
eine Anspruchsprüfung einbaut.
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