Zu den im Jurastudium eher am Rand gelegenen
Gebieten gehört das Schadensrecht, wenn es um die Haftungsausfüllung nach den Vorschriften der §§ 249 ff. BGB geht.
Die Anspruchsgrundlagen für einen
Schadensersatz werden in den Vorlesungen
relativ ausführlich besprochen (Haftungsbegründung),
allerdings nicht die Folgen, nämlich die haftungsausfüllende Zurechnung und die
Art, der Inhalt und der Umfang des Schadensersatzes.
Es lohnt sich jedoch, dieses jedenfalls für
das erste Staatsexamen sehr überschaubare Gebiet etwas näher zu betrachten und
sich gewisse, immer wieder abgefragte Probleme zu verinnerlichen. Einen hinreichend tiefen Überblick habe ich
in meinem eBook „Schadensrecht, Haftungsausfüllung nach §§ 249 ff. BGB“ auf
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Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr
erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.
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