Juristische E-Bücher auf "Buy me a coffee" unter "Extras" billiger zu finden

Buy Me A Coffee

Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"

Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht. Viel Spaß beim Lesen!

Montag, 4. Januar 2021

Leihe oder Miete?

Eine unter erfahrenen Studenten/innen schon recht alte Kamelle ist die Unterscheidung zwischen einem Leihvertrag und einem Mietvertrag.

Wer noch nicht weiß, wie man die Leihe von der Miete abgrenzt, sollte weitelesen.

Für ersteren bestimmt die Vorschrift des § 598 BGB:

Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.

Demgegenüber sieht die Norm des § 535 BGB folgendes vor:

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Bei der Abgrenzung durch eine Auslegung geht es also darum, ob für die Überlassung der Sache eine Gegenleistung geschuldet wird. Falls nein, kann eine Leihe vorliegen, andernfalls kann ein Mietvertrag gegeben sein.

Mietverträge können selbstverständlich nicht nur über Wohnungen abgeschlossen werden, sondern insbesondere auch über alle möglichen beweglichen Sachen. Denkbar wäre es also, dass man etwa seinen Pkw an seinen Freund verleiht, weil man keine Gegenleistung erwartet. Dann wäre in einer Klausur die Abgrenzung zur bloßen Gefälligkeit nötig.

Andererseits könnte man vielleicht auch bei einem Unternehmen ein Auto leihen. Oft wird im allgemeinen Sprachgebrauch der „Leihwagen“ genommen, wenn man doch einen „Mietwagen“ meint, für dessen Benutzung man Geld bezahlen muss.

Im Studium ist es wichtig zu wissen, dass in der Schilderung des Sachverhalts gelegentlich derartige laienhafte Formulierungen aufgenommen werden. Wenn eine Person entgeltlich einen Pkw nutzen darf und im Text das Wort „Leihwagen“ fällt, wird dieses in Anführungszeichen gesetzt sein, damit der Bearbeiter erkennen kann, dass hier nicht ein Leihvertrag zugrunde liegt, sondern es sich lediglich um eine Formulierung einer rechtsunkundigen Person handelt.

Das wäre dann einmal eine Ausnahme von dem Prinzip, dass der Sachverhalt in seiner Schilderung „heilig“ ist.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen