Ein juristisches Forum hat wieder einmal Stoff geliefert für eine kurze Erörterung eines zivilprozessualen Problems. Es geht um den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage.
Eine solche Erledigung ist im Rahmen der juristischen Ausbildung von erheblicher Bedeutung.
Ausgangssituation
Wie soll der Kläger nun verfahren?
Früher war der Fall streitig, ob auch eine Erledigung zwischen Anhängigkeit (Einreichung der Klageschrift) und Rechtshängigkeit (Zustellung der Klageschrift) möglich sei und somit eine Erledigungsfeststellung erfolgen könne.
Dies wurde teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung aus Gründen
der Prozessökonomie bejaht, da der Kläger auf die Zustellung der Klageschrift
keinen Einfluss habe und es deshalb nicht sachgerecht sei, ihm das Risiko der
verzögerten Zustellung aufzubürden.
Heute hat sich dieses Problem erledigt, da seit dem 1. Justizmodernisierungsgesetz in diesem Fall das Gericht bei einer Klagerücknahme über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden hat, §269 III 3 ZPO, wenn der Kläger dies beantragt, § 269 IV 1 ZPO. Dadurch kann er die Kostentragung vermeiden.
Der Kläger muss also von sich aus tätig werden und die Rücknahme mit dem entsprechenden Kostenantrag erklären, da
seine Klage ansonsten durchaus als unbegründet abgewiesen werden könnte.
Zivilprozessrecht im Staatsexamen
Im ersten Staatsexamen wird von den Kandidaten/innen erwartet, dass sie die Grundzüge des Zivilprozesses kennen. Nachdem die
Kostenfolge nun ausdrücklich im Gesetz für diesen Spezialfall genannt ist,
könnte man sich vorstellen, dass dies etwa im Rahmen einer prozessualen
Zusatzfrage am Ende der Klausur abgefragt wird.
Weitere Probleme in diesem Zusammenhang:
Was geschieht bei
Erledigung vor Anhängigkeit?
Ist ein Widerruf der
bereits erfolgten Klagerücknahme möglich?
Wenn nein, wie kann
der Kläger Ersatz der Verfahrenskosten erlangen?
Kann die Erledigungserklärung ausgelegt oder in eine solche umgedeutet werden?
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