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Sonntag, 28. Februar 2021

Die angemessene Vergütung für die Arbeitsleistung bei der Geschäftsführung ohne Auftrag

 

Das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag ist kein einfaches Gebiet im Rahmen der juristischen Ausbildung. Nicht wenige Studierende scheuen die Materie, weil sie recht unüberschaubar erscheint. Viele Detailprobleme können hier leicht für Verwirrung sorgen.

Ein schwieriges Thema ist  die angemessene Vergütung für die Arbeitsleistung bei der Geschäftsführung ohne Auftrag.

Ein solches kleines Detailproblem stellt die Frage dar, ob der Geschäftsführer bei der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag eine angemessene Vergütung für seine Arbeitsleistung verlangen kann.

Festzumachen ist die Erörterung an dem Begriff der Aufwendungen, die als freiwillige Vermögensopfer angesehen werden, welche der Geschäftsführer aus Anlass der Geschäftsführung erbringt, § 670 BGB.

Man kann die eigene Arbeitskraft als einen Teil des Vermögens und den freiwilligen Einsatz als Aufwendung ansehen.

Dagegen aber könnte man mit einer anderen Ansicht eine Ersatzfähigkeit nur dann bejahen, wenn die Übernahme der Geschäftsführung dem mutmaßlichen Parteiwillen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten gewesen sei.

Letztlich wäre es auch denkbar, den Rechtsgedanken des § 1835 III BGB (seit 2023 nun § 1877 III BGB) heranzuziehen, wonach nur dann die Vergütung einer Tätigkeit erfolgen müsse, wenn diese zum Beruf oder Gewerbe des Geschäftsführers gehöre.

Allein dieses kleine Problem zeigt auf, wie viel Detailwissen man insbesondere im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag haben muss. Die genannte Diskussion ist derart gängig, dass man von Kandidaten im Examen sicherlich entsprechende Kenntnisse erwartet.

Wie so oft empfiehlt es sich meiner Ansicht nach, dass man sich im Jurastudium derartige Streitpunkte am besten im Rahmen einer Falllösung einprägt. Erst dann wird klar, an welcher Stelle im Gutachten die entsprechende Diskussion der Meinungen geführt werden muss.

Ein mittlerweile erschienenes Buch zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen kann dabei große Hilfe leisten. Wer das Buch „Die Schuldrechtsklausur I: Kernprobleme der vertraglichen Schuldverhältnisse“ kennt und viel an Wissen daraus mitgenommen hat, wird erfreut sein, dass es jetzt seit einiger Zeit auch den zweiten Teil „Die Schuldrechtsklausur II: Kernprobleme der gesetzlichen Schuldverhältnisse“* gibt, den man hier* erwerben kann.

An Ausführlichkeit der diskutierten Probleme ist auch dieses Buch (wie bereits der erste Teil) kaum noch zu überbieten. Nach Durcharbeit dürfte man sehr tiefe Kenntnisse in diesem Bereich erlangt haben, so unter anderem auch hinsichtlich der angesprochenen eigenen Arbeitskraft als Aufwendung.






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