Der Verkehrsunfall in der Klausur im ersten juristischen Staatsexamen ist ein beliebtes Thema bei den Klausurerstellern/innen. Man muss über den Tellerrand hinausschauen können und nicht nur die Vorschrift des § 823 BGB für die Lösung kennen. Vielmehr muss man sich auch mit dem Straßenverkehrsgesetz und seinen Anspruchsgrundlagen auseinandersetzen.
Hier geht es um die Haftung nach § 7 I StVG bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs, das abgestellt ist.