Juristische E-Bücher auf "Buy me a coffee" unter "Extras" billiger zu finden

Buy Me A Coffee

Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"

Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht. Viel Spaß beim Lesen!

Samstag, 27. März 2021

Haftung nach § 7 I StVG bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs, das abgestellt ist

 

Der Verkehrsunfall in der Klausur im ersten juristischen Staatsexamen ist ein beliebtes Thema bei den Klausurerstellern/innen. Man muss über den Tellerrand hinausschauen können und nicht nur die Vorschrift des § 823 BGB für die Lösung kennen. Vielmehr muss man sich auch mit dem Straßenverkehrsgesetz und seinen Anspruchsgrundlagen auseinandersetzen.

Hier geht es um die Haftung nach § 7 I StVG bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs, das abgestellt ist.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH, Urteil vom 27.2.2020 – VI ZR 158/19), wann eine Haftung nach § 7 I StVG bei einem abgestellten Kraftfahrzeug noch gegeben sein kann.

Wenn Rechtsgüter "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" verletzt bzw. beschädigt worden sind, besteht eine solche Haftung. Nach einer weiten Auslegung der Norm sei dies bei wertender Betrachtung auch dann noch gegeben, wenn durch das Kraftfahrzeug das Schadensgeschehen (mit)geprägt worden sei.

Das Gericht bejahte im konkreten Fall eine Haftung, als das Fahrzeug von selbst auf einem Privatgrundstück in Brand geriet und Schaden anrichtete.

In meinem eBook* „Juristische Übungsfälle zum Schuldrecht BT II“ habe ich mehrere Verkehrsunfälle gutachterlich gelöst. Wer Interesse hat, kann das Buch hier finden:


Juristische Übungsfälle zum Schuldrecht BT II




* Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen