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Donnerstag, 16. April 2015

Der Vertrauensschaden bei § 122 I BGB

Im Anfechtungsrecht hat wohl jede/r Jurastudent/in Kenntnisse, nachdem es sich um ein sehr wichtiges Gebiet handelt, das auch sogleich im ersten Semester an der Universität gelehrt wird.  

Insbesondere der Vertrauensschaden bei § 122 I BGB ist dabei von großem Interesse. Hier gibt es zahlreiche kleine Details, die man kennen sollte, um eine erfolgreiche Klausur zu schreiben.Schwierig beim Schadensersatz nach einer Anfechtung gem. §§ 119 ff. BGB sind insbesondere die Begriffe Vertrauensschaden und Erfüllungsinteresse.

Wenn man also weiss, was konkret mit diesen Begriffen gemeint ist, muss man sich klarmachen, dass der Vertrauensschaden noch oben hin begrenzt ist.

Zwar kann man in beinahe jedem Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB nachlesen, dass bei einer Anfechtung Schadensersatz geleistet werden muss. Aber wirklich verständliche Ausführungen, wie der Schaden berechnet wird, findet man kaum.

Gerade weil diese Materie recht kompliziert ist, sollte man sie anhand von Beispielen lernen.

Zu dieser Problematik gibt es deshalb zwischenzeitlich ein eBook* auf Amazon für 0,99 Euro, das die Einzelheiten unter Anführen von Beispielen nachvollziehbar darstellt:






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