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Freitag, 16. März 2018

Anfechtung einer Vollmacht


Immer wieder findet sich in Prüfungsarbeiten die Problematik, dass etwa ein Geschäftsherr einen Stellvertreter beauftragt, für ihn eine Sache zu kaufen. Regelmäßig unterliegt der Vollmachtgeber bei der Erteilung der Vollmacht dann einem Irrtum, sei es, dass er sich bei der schriftlichen Erteilung verschrieben hat, oder weil er sich über eine Eigenschaft des Stellvertreters geirrt hat.

Ist dann eine Anfechtung der Vollmacht möglich?

Folglich stellt sich die Frage, ob der Geschäftsherr sich sodann von dem vom Vertreter geschlossenen Vertrag lösen kann.

Dabei ist eine Anfechtung der Vertragserklärung zu problematisieren und auch die Anfechtung der Vollmachtserteilung, die in der Literatur sehr umstritten ist.

Darüber hinaus bereitet die Erklärung der Anfechtung aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur Schwierigkeiten.

Wer hier einmal den roten Faden gefunden hat, wird schnell in der Lage sein, die im Gutachten anzusprechenden Punkte abzuhandeln. Wer allerdings bei der Anfechtung der Vertragserklärung hängen bleibt, wird die Prüfung wohl nicht mehr bestehen können.

Für einen Vorschlag zur Lösung dieses Standardproblems, das man unbedingt kennen muss, empfehle ich deshalb den Fall Nr. 26 in meinem eBook* „Juristische Übungsfälle zum BGB AT“.




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