Ein sehr schöner Fall zum Allgemeinen Teil des BGB lässt sich in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs hier finden.
Wenn es schon einmal um BGB AT vor dem BGH geht, sollte man sich das auch einmal durchlesen.
Ein sehr schöner Fall zum Allgemeinen Teil des BGB lässt sich in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs hier finden.
Wenn es schon einmal um BGB AT vor dem BGH geht, sollte man sich das auch einmal durchlesen.
In Prüfungen kann es gelegentlich um die Frage gehen, wer konkret Vertragspartner beim Behandlungsvertrag wird, wenn ein beschränkt Geschäftsfähiger etwa eine ärztliche Behandlung benötigt.
Das soll im Folgenden näher betrachtet werden.
Schon seit langer Zeit wehre ich mich gegen die weit verbreitete Ansicht, es handele sich um einen Sachkauf, wenn man eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung erwirbt.
Im Folgenden geht es um den Vorverkauf.
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich Klarheit bei der Anwendung des § 442 I 1 BGB geschaffen. Solche Feinheiten zu kennen, kann im Jurastudium zu hervorragenden Ergebnissen in den Prüfungen führen.
Schauen wir uns die Entscheidung einmal genauer an.
Diese neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom26. April 2022 – VI ZR 1321/20) zeigt die Weite der Gefährdungshaftung des Tierhalters gem. § 833 S. 1 BGB auf. Sie ist durchaus von Interesse für die juristische Ausbildung, auch wenn es dabei um die Beweislast geht.
Das Urteil wird nachfolgend kurz aufgezeigt.
Die Schließung von Fitnessstudios während der COVID-19-Zeit kann nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 4.5.2022– XII ZR 64/21) zum Anspruch auf Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge führen.
Für die Beurteilung, ob ein verbraucherschützendes Widerrufsrecht gegeben ist, kommt es entscheidend darauf an, ob ein Kaufvertrag (oder auch Werklieferungsvertrag) vorliegt, denn bei einem Werkvertrag bestünde kein solches Recht.
Nachdem ich die Pressemitteilung bei einem Treppenlift bereits früher erwähnt habe (hier), ist diese Frage nun in einer inzwischen zur Vertragsart veröffentlichten Entscheidung (BGH, Urteil vom 20.10.2021 I ZR 96/20) geklärt.
Mit Urteil vom 13. Januar 2022 – III ZR 210/20 hat der Bundesgerichtshof die Rechtsscheinhaftung eines Vertreters bei einer UG klargestellt, wenn er den Zusatz zur Haftungsbeschränkung nicht anführt.
Dazu der Leitsatz:
„Weist eine Unternehmergesellschaft im Sinne von § 5a GmbHG nicht - wie im Gesetz vorgesehen - ihre Rechtsform und die Haftungsbeschränkung in der Firma aus, haftet ihr im Rechtsverkehr auftretender Vertreter für den dadurch erzeugten unrichtigen Rechtsschein gemäß § 311 Abs. 2 und 3, § 179 BGB analog (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Juni 2012 - II ZR 256/11).“
Aus einem Forum habe ich wieder einmal einen Fall entnommen, der offenbar Probleme bei der Bearbeitung bereitet. Die Frage lautete dort: "Ist das HGB anwendbar?"
In einer neuen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. November 2021 – VIII ZR 187/20) klargestellt, dass auch der starke Verschleiß eines Autoteils einen Sachmangel darstellen und damit Gewährleistungsrechte auslösen kann.