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Samstag, 9. Oktober 2021

Die Zulässigkeit der Klage im Zivilrecht

Die Zulässigkeit der Klage im Zivilrecht

Das eher unbeliebte Zivilprozessrecht muss im ersten Staatsexamen nur in den Grundzügen beherrscht werden. Dabei stellen die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage einen sehr wichtigen Teil dar, der allerdings relativ schnell erlernt werden kann. Hierzu muss man sich in der Tat ein Prüfungsschema erstellen und dieses auswendig lernen, um im Ernstfall nichts zu übersehen.

Ärgerlich ist es, dass in vielen Lehrbüchern gerade zur Zulässigkeit der Klage kaum einheitliche Begriffe verwendet werden. Das trägt nur zur Verwirrung bei.

Die gute Nachricht ist aber, dass man sich die folgenden Begriffe gar nicht unbedingt merken muss, wenn man nur verstanden hat, was die Rechtsfolge einer jeden Voraussetzung ist. Denn dann kann man in der Klausur gar nicht zu einem falschen Ergebnis kommen.


Man kann bei der Zulässigkeit eine Dreiteilung vornehmen:


1. Echte Prozessvoraussetzungen


Sofern die echten Prozessvoraussetzungen nicht gegeben sind, entsteht erst gar kein Rechtstreit.  Die Klage wird hier dem Beklagten schon nicht zugestellt.

Hierunter fällt etwa im Fall eines Anwaltsprozesses nach § 78 ZPO die Erhebung der Klage durch einen zugelassenen Rechtsanwalt


2. Sachurteilsvoraussetzungen


Beim Nichtvorliegen dieser Prozessvoraussetzungen ist die Klage als unzulässig abzuweisen.

Der Tenor lautet: „Die Klage wird abgewiesen.“

Es handelt sich dabei um ein Prozessurteil, das keine Entscheidung über den materiellen Anspruch trifft.  Mangels entgegenstehender Rechtskraft kann die Klage somit erneut erhoben werden.


3. Prozesshindernisse


Diese Hindernisse werden nur auf Antrag berücksichtigt, also nur auf Einrede des Beklagten. Lediglich auf eine Rüge hin hat das Gericht also z.B. einen Schiedsvertrag gem. § 1032 ZPO zu prüfen.

 

Literatur zum Thema:


Noch einmal sei darauf hingewiesen, dass keine tieferen Kenntnisse im Zivilprozessrecht für ein erfolgreiches erstes Staatsexamen erforderlich sind. Vielmehr muss man sich nur mit den Standardsituationen vertraut machen, die immer wieder geprüft werden.

Wer sich die einzelnen Voraussetzungen der Zulässigkeit der Klage im Detail einmal zu Gemüte führen will, dem sei mein eBook* „Der Zivilprozess“ empfohlen. Darin habe ich das examensrelevante Wissen komprimiert dargestellt, sodass man sich die Materie schnell aneignen kann:



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