Im Examen finden sich oft prozessuale Zusatzfragen am Ende des geschilderten Sachverhalts. Insofern sollte man sich jedenfalls Grundkenntnisse des Zivilprozessrechts verschaffen, um nicht leichtfertig einige Punkte im ersten Staatsexamen zu verschenken.
Es geht um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Standardkonstellation
Entscheidung des BGH
Dazu hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zur Versäumung der Frist bei der Begründung einer Berufung getroffen. Die Einzelheiten sind sicherlich nicht als präsentes Wissen vorauszusetzen. Dennoch gibt der Beschluss Anlass, sich einmal mit der Wiedereinsetzung zu beschäftigen.
Dazu das Gericht:
„b)
Die Fristensicherung verlangt von dem Rechtsanwalt bei einem Antrag auf
erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - auf deren Bewilligung
er bei Vorliegen erheblicher Gründe (§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO) im Allgemeinen
vertrauen darf - nicht, dass er sich bereits innerhalb der noch laufenden
Berufungsbegründungsfrist durch Nachfrage beim Berufungsgericht über den
Eingang des Fristverlängerungsantrags und über eine Verlängerung dieser Frist
erkundigt (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW
2017, 2041 Rn. 19; vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13;
vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7; vom 2. Dezember 2020 - XII ZB
324/20, FamRZ 2021, 446 Rn. 9 f.; st. Rspr.).“
Literatur zum Thema
Wer sich intensiver mit dem Zivilprozessrecht auseinandersetzen will, kann dazu Literatur heranziehen, welche die Materie komprimiert darstellt.
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Voraussetzungen des Antrags auf Wiedereinsetzung unter „F. Versäumnisverfahren“ im Detail aufgezeigt:
Hier sind weitere Artikel zum Zivilprozessrecht zu finden:
Die
Zulässigkeit der Klage im Zivilrecht
Zuständigkeitsstreitwert
und Feststellungsklage
Die Berufung gegen ein Versäumnisurteil
Bei
der Anwendung von Präklusionsvorschriften im Zivilprozess ist größte Vorsicht
geboten
Der
Aufbau der einseitigen Erledigungserklärung im Gutachten
Flucht
in die Säumnis/Widerklage
Der
Gerichtsstand des Erfüllungsortes
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