Für den in Klausuren häufig auftauchenden
Werkvertrag gibt es eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die sich
Juristen und Juristinnen in der Ausbildung einmal durchlesen sollten.
Der Leitsatz lautet (BGH, 10.10.2019 - VII ZR 1/19):
„Kündigt
der Besteller einen als Dauerschuldverhältnis angelegten und als Werkvertrag
einzustufenden Reinigungsvertrag außerordentlich unter anderem wegen Mängeln
der vom Unternehmer erbrachten Reinigungsleistungen und verlangt er sodann
Ersatz des Schadens in Form der ihm aus der Beauftragung von Drittunternehmen
entstandenen Mehrkosten aufgrund der drittseitigen Erbringung der ursprünglich
vom Erstunternehmer übernommenen Reinigungsleistungen während der restlichen
Vertragslaufzeit, so ist die Verjährungsregelung gemäß § 634a BGB bezüglich
dieses Schadensersatzanspruchs, auch soweit die Kündigung auf Mängel der
erbrachten Reinigungsleistungen gestützt wird, nicht anwendbar; insoweit gilt
vielmehr die Verjährungsregelung gemäß §§ 195, 199 BGB.“
Im Fall hatte ein Reinigungsunternehmen
unstreitig mangelhafte Leistungen erbracht, weshalb der Auftraggeber
außerordentlich kündigte und für die restliche Vertragslaufzeit Schadensersatz
verlangte, da er ein anderes Unternehmen beauftragen musste.
Zunächst handelte es sich bei dem zugrunde
liegenden Vertrag um einen Werkvertrag.
In der Entscheidung war die
außerordentliche Kündigung auf § 314 BGB gestützt worden, was seit der Änderung
im Werkvertragsrecht nun wohl aus der Vorschrift des § 648a BGB herzuleiten
ist. Auch dort ist in Absatz sechs festgelegt, dass Schadensersatz auch bei
einer Kündigung verlangt werden kann.
Sodann geht es nicht um einen Schadensersatz
wegen etwaiger Mängel, die behoben werden müssten, sondern vielmehr um die
Kosten für die Beauftragung eines anderen Unternehmens, um die geschuldete
Leistung ordentlich zu erhalten. Hier gilt dann die längere Verjährungsfrist
von drei Jahren.
Weiterführende Literatur
Für die Vorbereitung auf die Klausuren in dem
sehr wichtigen Bereich des Werkvertragsrechts empfehle ich die Fälle 28 – 32 in
meinem eBook* „Juristische Übungsfälle zum Schuldrecht BT I, Vertragliche
Schuldverhältnisse“.
Hier sind weitere Artikel zum Werkvertrag zu finden
Was ist ein
Werklieferungsvertrag?
Hier sind weitere Artikel zum Schadensrecht zu finden
Mitverschulden
bei der Haftungsausfüllung, § 254 II 1 BGB
Dieselskandal
und Schadensrecht
Schadensminderungspflicht
und Kaskoversicherung
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