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Donnerstag, 18. Oktober 2018

Schadensersatz bei Verletzung des Anwartschaftsrechts


Nach allgemeiner Auffassung ist das Anwartschaftsrecht an einer Sache auch deliktisch geschützt.  Wenn also jemand die Sache beschädigt oder zerstört, kann der Vorbehaltskäufer als Inhaber des Anwartschaftsrechts unter Umständen Schadensersatz von dem Schädiger wegen der Verletzung verlangen.Wer im Zivilrecht am Hochreck turnen will, der muss diese Fallgestaltung kennen.  Hier stellt sich die Problematik, welcher konkrete Schaden denn überhaupt entstanden ist.

Man muss dabei zwischen Nutzungs- und Substanzschaden unterscheiden.  Bei Letzterem ist vieles strittig.

Es ist sicherlich nicht erforderlich, dass man alle hier vertretenen Meinungen zum Umfang des Schadens kennt.  Allerdings lohnt es sich, einen Überblick über die verschiedenen Ansichten zu erhalten, um die zugrunde liegende Problematik besser verstehen zu können.

Dieses außerordentlich anspruchsvolle Thema kann man in meinem eBook* „Grundzüge des Eigentumsvorbehalts“ unter

B. Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers
II. Die Rechte des Vorbehaltskäufers
5. Besitzschutz und Schadensersatz

nachlesen.


Selbst wenn der Schadensersatz beim Anwartschaftsrecht nicht häufig Gegenstand von Klausuren an der Uni ist, kommt er doch oft in Hausarbeiten vor.  Wer dann z.B. im Staatsexamen auch nur ansatzweise Grundkenntnisse des Problems hat, setzt sich von den anderen Prüflingen deutlich ab.



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