Nach allgemeiner Auffassung ist das
Anwartschaftsrecht an einer Sache auch deliktisch geschützt. Wenn also jemand die Sache beschädigt oder
zerstört, kann der Vorbehaltskäufer als Inhaber
des Anwartschaftsrechts unter Umständen Schadensersatz von dem Schädiger wegen der Verletzung verlangen.Wer im Zivilrecht am Hochreck
turnen will, der muss diese Fallgestaltung kennen. Hier stellt sich die Problematik, welcher
konkrete Schaden denn überhaupt entstanden ist.
Man muss dabei zwischen Nutzungs- und Substanzschaden unterscheiden. Bei Letzterem ist vieles strittig.
Es ist sicherlich nicht erforderlich, dass
man alle hier vertretenen Meinungen zum Umfang des Schadens kennt. Allerdings lohnt es sich, einen Überblick
über die verschiedenen Ansichten zu erhalten, um die zugrunde liegende
Problematik besser verstehen zu können.
Dieses außerordentlich anspruchsvolle Thema
kann man in meinem eBook* „Grundzüge des Eigentumsvorbehalts“ unter
B. Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers
II. Die Rechte des Vorbehaltskäufers
5. Besitzschutz und Schadensersatz
nachlesen.
Selbst wenn der Schadensersatz beim Anwartschaftsrecht nicht häufig Gegenstand
von Klausuren an der Uni ist, kommt er doch oft in Hausarbeiten vor. Wer dann z.B. im Staatsexamen auch nur
ansatzweise Grundkenntnisse des Problems hat, setzt sich von den anderen Prüflingen
deutlich ab.
Hier sind weitere Artikel zum Schadensrecht zu finden
Mitverschulden
bei der Haftungsausfüllung, § 254 II 1 BGB
Dieselskandal
und Schadensrecht
Schadensminderungspflicht
und Kaskoversicherung
Ehrverletzenden
Äußerungen und zivilrechtliche Folgen
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