Der Dieselskandal hat nicht nur haftungsbegründende Probleme, sondern auch haftungsausfüllende Folgeprobleme im Schadensrecht, die für die Ausbildung interessant sind.
Dazu der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 533/20):"a) Verlangt der geschädigte
Fahrzeugkäufer in einem sog. Dieselfall vom Fahrzeughersteller Schadensersatz
in Höhe des gezahlten Kaufpreises und hat er im Wege der Vorteilsausgleichung
das erworbene Fahrzeug Zug um Zug an den Fahrzeughersteller herauszugeben und
zu übereignen, tritt im Fall des Weiterverkaufs im Rahmen der
Vorteilsausgleichung der erzielte marktgerechte Verkaufserlös an die Stelle des
herauszugebenden und zu übereignenden Fahrzeugs.
b) Erhält der geschädigte
Fahrzeugkäufer für den Kauf eines neuen Fahrzeugs eine
"Wechselprämie" und handelt es sich dabei um eine Prämie für die
individuelle Entscheidung, Auto und ggf. Automarke zu wechseln, die nichts mit
dem Substanz- und Nutzungswert eines in Zahlung gegebenen Fahrzeugs zu tun hat,
steht der mit der "Wechselprämie" verbundene wirtschaftliche Vorteil
bei wertender Betrachtung dem Geschädigten zu."
Im Rahmen des Dieselskandals gibt es mittlerweile viele Detailprobleme, die man sich im Jurastudium einmal genauer ansehen sollte.
Aufgrund der Tatsache, dass wohl jeder um diese Situation weiss, ist die Examensrelevanz als hoch einzustufen.
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