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Dienstag, 21. September 2021

Dieselskandal und Schadensrecht

Der Dieselskandal hat nicht nur haftungsbegründende Probleme, sondern auch haftungsausfüllende Folgeprobleme im Schadensrecht, die für die Ausbildung interessant sind.

Dazu der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 20. Juli 2021 - VI ZR 533/20):

"a) Verlangt der geschädigte Fahrzeugkäufer in einem sog. Dieselfall vom Fahrzeughersteller Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises und hat er im Wege der Vorteilsausgleichung das erworbene Fahrzeug Zug um Zug an den Fahrzeughersteller herauszugeben und zu übereignen, tritt im Fall des Weiterverkaufs im Rahmen der Vorteilsausgleichung der erzielte marktgerechte Verkaufserlös an die Stelle des herauszugebenden und zu übereignenden Fahrzeugs.

b) Erhält der geschädigte Fahrzeugkäufer für den Kauf eines neuen Fahrzeugs eine "Wechselprämie" und handelt es sich dabei um eine Prämie für die individuelle Entscheidung, Auto und ggf. Automarke zu wechseln, die nichts mit dem Substanz- und Nutzungswert eines in Zahlung gegebenen Fahrzeugs zu tun hat, steht der mit der "Wechselprämie" verbundene wirtschaftliche Vorteil bei wertender Betrachtung dem Geschädigten zu."

Im Rahmen des Dieselskandals gibt es mittlerweile viele Detailprobleme, die man sich im Jurastudium einmal genauer ansehen sollte.

Aufgrund der Tatsache, dass wohl jeder um diese Situation weiss, ist die Examensrelevanz als hoch einzustufen.



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