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Donnerstag, 30. November 2023

Der falsch gelieferte Artikel (aliud) beim Kaufvertrag im Internet – Wer hat welche Rechte?

Der falsch gelieferte Artikel beim Kaufvertrag im Internet– Wer hat welche Rechte?


Wenn man im Internet einen Kaufvertrag abschließt und einen Artikel bestellt, kommt es gelegentlich vor, dass ein falscher Artikel geliefert wird, weshalb sich die Frage stellt, wer welche Rechte in dieser Situation hat.

Schauen wir uns die Sache einmal näher an.


1. Wann liegt eine Falschlieferung vor?


Zunächst einmal muss man feststellen, was überhaupt eine Falschlieferung ist. Das wäre der Fall, wenn der Verkäufer nicht die vertraglich vereinbarte Sache ausliefert, sondern eine andere.

Das kann z.B. ein Kleidungsstück einer anderen Größe oder Farbe sein oder ein anderes Model bei elektronischen Waren etc. Natürlich können das auch grobe Abweichungen sein, wie wenn man ein Buch bestellt und einen Toaster erhält.


2. Was ist rechtlich gesehen eine Falschlieferung?


Nach der Vorschrift § 434 V BGB ist bei der Lieferung einer anderen Sache beim Kaufvertrag ein Sachmangel gegeben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die andere Sache nun einen höheren oder geringeren Wert hat.

Hier der Wortlaut der Norm:

Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache als die vertraglich geschuldete Sache liefert.

Auch spielt es an dieser Stelle noch keine Rolle, ob der Verkäufer die Falschlieferung bewusst vorgenommen hat oder ob es sich um ein Versehen handelt. Jedenfalls muss man von einem Sachmangel ausgehen.


3. Unterscheidung absichtliche oder versehentliche Falschlieferung


Jetzt muss man die Unterscheidung vornehmen, ob eine absichtliche oder versehentliche Falschlieferung gegeben ist. Denn danach richten sich die Rechte beider Parteien.


a) Absichtliche Falschlieferung


Vom Grundsatz her kann der Käufer nach wie vor die Lieferung der geschuldeten Sache vom Verkäufer verlangen.

Wenn man davon ausgeht, dass die Entgegennahme der Sache den ursprünglichen Anspruch auf Erfüllung in einen Anspruch auf Nacherfüllung umgewandelt hat, wäre das also ein Gewährleistungsrecht nach §§ 434, 437 Nr. 1, 439 BGB. Das wird man annehmen müssen, zumal das Gesetz die Falschlieferung einem Mangel ausdrücklich gleichstellt.

Falls der Verkäufer die falsch gelieferte Sache zurückhaben will, müsste er die Transportkosten dafür an den Käufer erstatten oder diese sogleich selbst übernehmen.

Wenn der Verkäufer die Falschlieferung also absichtlich vorgenommen hat, kann man weiter unterscheiden. So kann es sein, dass gerade im Bereich der Elektronik das verkaufte Modell nicht mehr vorhanden ist und der Verkäufer absichtlich ein anderes liefert.

Sofern der Verkäufer dem Käufer einen höherwertigeren Artikel übergeben hat, kann Letzterer gem. § 241a I BGB diesen auch behalten. Insofern schließt die Norm einen Anspruch des Verkäufers auf Rückgabe des Artikels aus. Auch hier bleibt der Käufer selbstverständlich auch nur verpflichtet, den ursprünglich vertraglich geschuldeten Kaufpreis zu zahlen. Der Kaufvertrag wird also nicht etwa in einen solchen mit einem höheren Kaufpreis umgewandelt.

Wenn aber der Verkäufer absichtlich eine geringerwertige Sache liefert, wird der Käufer damit kaum einverstanden sein. In diesem Fall kann er darauf bestehen, die geschuldete Sache zu erhalten und der Verkäufer muss das aliud auf seine Kosten zurücksenden lassen.


b) Versehentliche Falschlieferung


Bei einer versehentlichen Falschlieferung seitens des Verkäufers ist die Norm des § 241a II BGB zu beachten:

Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

Hier hat der Verkäufer also einen Anspruch auf Rückgabe des aliuds. Die Anspruchsgrundlage für dieses Begehren wird man in der ungerechtfertigten Bereicherung gem. § 812 I 1 1. Alt. BGB sehen müssen. Der Käufer kann somit in dieser Situation die falsch gelieferte Sache nicht einfach behalten, wenn der Verkäufer sie zurückhaben will.

Auch in diesem Fall muss der Verkäufer die Kosten des Rücktransports tragen.

Im Weiteren bleibt es bei der eingangs erwähnten Situation, in welcher der Käufer den Anspruch auf Lieferung der ursprünglich geschuldeten Sache behält.

Sofern der Verkäufer diese nicht liefern will oder kann, könnte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und ggfls. Schadensersatz verlangen.


4. Verhandlungsposition des Käufers


Die zunächst missliche Situation für den Käufer bietet allerdings auch die Möglichkeit, den ursprünglichen Kauf in ein lukrativeres Geschäft umzuwandeln.

Wenn man sich vor Augen hält, dass die Rücksendung der falsch gelieferten Sache für den Verkäufer unter Umständen mit hohen Transportkosten verbunden ist (man denke an große Gegenstände wie einen Tisch mit Stühlen etc.), wird schnell deutlich, dass der Käufer hier in einer guten Position ist, um über das weitere Vorgehen zu verhandeln.

So kann der Käufer bei der versehentlichen Falschlieferung vorschlagen, dass ihm die höherwertige Sache verbleiben soll und er möglicherweise nur einen geringen Aufpreis dafür bezahlt, was sich oft für den Verkäufer rechnen kann.

Ebenso könnte der Käufer einen großzügigen Abschlag vom Kaufpreis vorschlagen, sofern es sich um eine geringerwertige Sachen handelt, die er aber dennoch zu akzeptieren bereit ist.

 

Weiterführende Literatur


In dem Bereich der Lieferung eines aliuds gab es schon vor vielen Jahren massive Meinungsstreitigkeiten in der juristischen Literatur, wie man denn die jeweiligen Rechte der Parteien zu beurteilen hat.

- Erfolgt eine Anpassung des Kaufpreises?

- Besteht der ursprüngliche Erfüllungsanspruch oder nur eine Nacherfüllung?

- Liegt ein Eigenschaftsirrtum des Verkäufers mit Fehleridentität vor?

- Besteht bei der versehentlichen Falschlieferung eines höherwertigen aliuds ein Rechtsgrund zum Behaltendürfen?

All diese Fragen werden im Einzelnen in dem eBook* „Das höherwertige aliud, Eine Erklärung mit Beispielsfall“ behandelt:







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