Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19) eignet sich ganz hervorragend für eine im ersten juristischen Staatsexamen zu stellende künftige Examensklausur zum Kaufrecht.
Das Urteil enthält drei
Kernaussagen:
1. Verbrauchsgüterkauf
Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten privaten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Für die Abgrenzung
zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln ist nach dem Wortlaut der
Verbraucherdefinition in § 13 BGB grundsätzlich die objektiv zu
bestimmende Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts entscheidend.
2. Verjährung
Wenn Hölzer zur Sanierung einer Terrasse und einer Außentreppe eines
Privathauses verwendet werden, wurden sie für ein Bauwerk verwendet, sodass die
fünfjährige Verjährungsfrist nach § 438 I Nr. 2 Buchst. b BGB maßgeblich ist.
3. Vorschuss
Seit der Änderung des Gesetzes im Jahr 2018 ist mittlerweile der Vorschuss für die Kosten des Aus- und Wiedereinbaus bei Lieferung einer mangelhaften Sache gesetzlich festgeschrieben, siehe § 475 VI BGB.
Allerdings besteht ein Anspruch des
Käufers auf Vorschuss für die Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache nicht.
Das Gesetz räumt dem Käufer - anders als dem Mieter (§ 536a II Nr. 1, 2 BGB) oder dem Besteller eines
Werks (§ 634 Nr. 2, § 637 BGB) - gerade kein Recht ein, einen
Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu
verlangen. Diese Variante lässt sich leicht in einen Sachverhalt einfügen
und kann viele Prüflinge aufs Glatteis führen.
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Die
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Der
Verschleiß als Mangel der Kaufsache
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Die
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Umtausch,
Gewährleistungsrecht, Garantie – Was ist der Unterschied?
Der
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