Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat die Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage des Leasingnehmers zum Gegenstand gehabt (BGH, Urteil vom 25.November 2020, VIII ZR 252/18).
Dieses zivilprozessuale Problem hat durchaus Bedeutung auch im Jurastudium.
Der Leitsatz des Urteils lautet:
„Wird
der Leasingnehmer vom Leasinggeber auf Zahlung rückständiger Leasingraten oder
- nach fristloser Kündigung des Leasingvertrags wegen Zahlungsverzugs - auf Schadensersatz
statt der Leistung in Anspruch genommen, ist eine gegen den Verkäufer der
Leasingsache - aus (leasingtypisch) abgetretenen
Sachmängelgewährleistungsrechten des Leasinggebers - erhobene isolierte
Drittwiderklage des Leasingnehmers auf Rückgewähr des Kaufpreises an den
Leasinggeber zulässig.“
Diese Problematik ist nicht nur für das zweite Staatsexamen wichtig, sondern könnte, wie bereits erwähnt, auch als prozessuale Zusatzfrage in einer Klausur im ersten Staatsexamen auftauchen.
Es ist deshalb allen Studierenden zu empfehlen, sich mit dieser Materie einmal kurz zu beschäftigen.
In meinem eBook*
„Der Zivilprozess“ habe ich dazu leicht verständliche Ausführungen gemacht:
Hier sind weitere Artikel zum Zivilprozessrecht zu finden
Die
Zulässigkeit der Klage im Zivilrecht
Zuständigkeitsstreitwert
und Feststellungsklage
Die
Berufung gegen ein Versäumnisurteil
Bei
der Anwendung von Präklusionsvorschriften im Zivilprozess ist größte Vorsicht
geboten
Der
Aufbau der einseitigen Erledigungserklärung im Gutachten
Die
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage
Flucht
in die Säumnis/Widerklage
Der
Gerichtsstand des Erfüllungsortes
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