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Dienstag, 28. November 2023

Laut Gericht keine Haftung von Biontech und Moderna für Impfschaden

Laut Gericht keine Haftung von Biontech und Moderna für Impfschaden

Häufig liest man in Online-Foren, ob man denn die Unternehmen auf Schadensersatz verklagen könne, welche Impfstoffe gegen Covid-19 entwickelt und hergestellt haben, sofern man einen Impfschaden davongetragen hat.

Das LG Düsseldorf (Az.: 3 O 141/22, 3 O 151/22, 3 O 60/23 und 3 O 164/22) hat sich nun dagegen entschieden laut einer Mitteilung auf juraforum hier.

Diese für die Praxis wichtige Entscheidung ist zwar nicht rechtskräftig, kann aber doch jetzt schon für die Ausbildung im Jurastudium von Bedeutung sein.

Die Meldung auf juraforum lautet unter anderem:

„Vier Personen, die sich im Zuge der Corona-Impfkampagne mit mRNA-Impfstoffen von Biontech oder Moderna impfen ließen, klagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bis zu 250.000 Euro.

Sie gaben an, durch die Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten zu haben, darunter Erschöpfung, Konzentrationsprobleme, Immunsystemschäden, Atem- und Lungenbeschwerden, Autoimmunreaktionen und Herzmuskelentzündungssymptome…

Das Landgericht wies die Vorwürfe als unbegründet zurück.

Unter Verweis auf wiederholte Zulassungen durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) beurteilte es die Impfstoffe als sicher und mit einer positiven Nutzen-Risiko-Bilanz. Die Herstellerangaben seien ebenfalls korrekt. Gegen das Versäumnisurteil bei Moderna kann Einspruch eingelegt werden, was zu einer neuen Verhandlung führen würde.“


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