Häufig liest man in Online-Foren, ob man denn die Unternehmen auf Schadensersatz verklagen könne, welche Impfstoffe gegen Covid-19 entwickelt und hergestellt haben, sofern man einen Impfschaden davongetragen hat.
Das LG Düsseldorf (Az.: 3 O 141/22, 3 O 151/22, 3 O 60/23 und 3 O 164/22) hat sich nun dagegen entschieden laut einer Mitteilung auf juraforum hier.
Diese für die Praxis wichtige Entscheidung ist zwar nicht rechtskräftig, kann aber doch jetzt schon für die Ausbildung im Jurastudium von Bedeutung sein.
Die Meldung auf juraforum lautet unter anderem:„Vier
Personen, die sich im Zuge der Corona-Impfkampagne mit mRNA-Impfstoffen von
Biontech oder Moderna impfen ließen, klagten auf Schadensersatz und
Schmerzensgeld bis zu 250.000 Euro.
Sie
gaben an, durch die Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten zu
haben, darunter Erschöpfung, Konzentrationsprobleme, Immunsystemschäden, Atem-
und Lungenbeschwerden, Autoimmunreaktionen und Herzmuskelentzündungssymptome…
Das
Landgericht wies die Vorwürfe als unbegründet zurück.
Unter
Verweis auf wiederholte Zulassungen durch die Europäische Arzneimittelbehörde
(EMA) beurteilte es die Impfstoffe als sicher und mit einer positiven
Nutzen-Risiko-Bilanz. Die Herstellerangaben seien ebenfalls korrekt. Gegen das
Versäumnisurteil bei Moderna kann Einspruch eingelegt werden, was zu einer
neuen Verhandlung führen würde.“
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