Wer ein Testament errichten will und an Demenz leidet, muss nicht zwingend testierunfähig sein. Das hat jedenfalls das LG Frankenthal entschieden.
Dazu die Pressemitteilung:
Wer ein Testament errichten will und an Demenz leidet, muss nicht zwingend testierunfähig sein. Das hat jedenfalls das LG Frankenthal entschieden.
Dazu die Pressemitteilung:
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht