Unsicherheiten ergeben sich bei manchen Studenten/Studentinnen, wenn es um die Vorschrift des § 477 BGB geht, also die Vermutung des Mangels.
Unsicherheiten ergeben sich bei manchen Studenten/Studentinnen, wenn es um die Vorschrift des § 477 BGB geht, also die Vermutung des Mangels.