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Montag, 16. Juli 2018

E-Mail und Erbschein


Im Folgenden soll ein Fall zu E-Mail und Erbschein dargestellt werden.

Herr A schloss vor mehreren Jahren einen Vertrag mit einem Internet Service Provider (GmbH) ab, sodass er unter anderem ein E-Mail Konto erstellen konnte. Als A verstarb, wollte seine als Alleinerbin eingesetzte Ehefrau das Konto auf ihren Namen umschreiben lassen. Die GmbH erweckte auf ihrer Webseite den Eindruck, als könne man das unproblematisch mit der Vorlage einer Sterbeurkunde durchführen. Nach Vorlage dieses Dokuments kam die Nachricht einer Sachbearbeiterin, dass man den Schmerz der Trauer ja verstehen könne und sich um alles kümmern werde. Man brauche nur noch schnell einen Erbschein und die Sache könne erledigt werden.