Im Folgenden soll ein Fall zu E-Mail und Erbschein dargestellt werden.
Herr A schloss vor mehreren Jahren einen
Vertrag mit einem Internet Service Provider (GmbH) ab, sodass er unter anderem
ein E-Mail Konto erstellen konnte. Als A verstarb, wollte seine als Alleinerbin
eingesetzte Ehefrau das Konto auf ihren Namen umschreiben lassen. Die GmbH
erweckte auf ihrer Webseite den Eindruck, als könne man das unproblematisch mit
der Vorlage einer Sterbeurkunde durchführen. Nach Vorlage dieses Dokuments kam
die Nachricht einer Sachbearbeiterin, dass man den Schmerz der Trauer ja
verstehen könne und sich um alles kümmern werde. Man brauche nur noch schnell
einen Erbschein und die Sache könne erledigt werden.