Die Schließung von Fitnessstudios während der COVID-19-Zeit kann nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 4.5.2022– XII ZR 64/21) zum Anspruch auf Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge führen.
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Sonntag, 8. Mai 2022
Fitnessstudio, COVID-19 und der BGH
Labels:
Fitnessstudio
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
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