Nicht selten kommt es vor, dass ein Verbraucher eine
bewegliche Sache von einem Unternehmer kauft und diese dann später doch nicht
mehr behalten will, weshalb er sie an eine andere Privatperson verkauft. Oft übergibt er dann die Rechnung im Original
an den zweiten Erwerber.
Wenn sich nun
ein Mangel an der Sache zeigt, wird der Zweitkäufer sich an den Unternehmer
halten wollen und eine Nacherfüllung (egal, in welcher Form)
verlangen. Wie sieht die Rechtslage aus,
wenn sich der Unternehmer weigert, der Nacherfüllung nachzukommen?