Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten
Dritter gehört nicht gerade zur Lieblingsmaterie in der juristischen
Ausbildung. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es an einer gesetzlichen
Regelung dieses Instituts fehlt und man sich zwangsläufig mit der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auseinandersetzen muss, denn dieser hat
die Kriterien für eine Haftung näher konkretisiert.
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Montag, 6. Mai 2019
Schutzbedürftigkeit beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
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