Eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom
12.01.2016 (Aktenzeichen: 159 C 601/15) hat nach einer Pressemitteilung zu der
Frage einer Leistungsstörung bei einem Bewirtungsvertrag Stellung
genommen. Die Schilderung in der
Mitteilung nach juris.de
lautet folgendermaßen:
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Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht.
Viel Spaß beim Lesen!
Freitag, 25. März 2016
Schlechtleistung beim Bewirtungsvertrag
Labels:
Bewirtungsvertrag
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
Dienstag, 22. März 2016
Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung
Wenn der Verkäufer einer Sache dem Käufer das
Eigentum nicht verschaffen kann, etwa weil es sich um eine abhanden gekommene
Sache handelt oder er das Eigentum in der Zwischenzeit auf einen anderen übertragen
hat, stellt sich in der Praxis ebenso wie in der Ausbildung die Frage, wie
diese Situation der Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung rechtlich zu lösen ist.
Labels:
Rechtsmangel,
Unmöglichkeit
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Samstag, 12. März 2016
Das unberechtigte Nacherfüllungsverlangen
Aus mehreren juristischen Foren im Internet
kann man ersehen, dass viele junge Juristen/innen Schwierigkeiten mit der
gutachterlichen Lösung eines kaufrechtlichen Problems haben, nämlich mit dem
unberechtigten Verlangen des Käufers auf Nacherfüllung im Rahmen eines
Kaufvertrags.
Es geht um die Situation,
dass der Käufer eine Sache kauft und diese dann nicht fehlerfrei
funktioniert. Deshalb wendet er sich an
den Verkäufer und fordert diesen zur Nacherfüllung wegen des vermeintlich
mangelhaften Kaufgegenstands auf. Der Verkäufer
sendet dann einen Mitarbeiter zum Käufer zur Beseitigung des Mangels, wobei
sich herausstellt, dass der Käufer in fahrlässiger Weise verkannt hat, dass gar
kein Mangel vorliegt, sondern er selbst für das Nichtfunktionieren
verantwortlich ist. Nun verlangt der
Verkäufer Schadensersatz für den vergeblichen Mangelbeseitigungsaufwand.
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
Dienstag, 1. März 2016
Vertragsschluss beim Bäcker/Metzger im Supermarkt
Ein sehr umstrittenes Problem der
Rechtsgeschäftslehre ist die Frage, wann ein Vertragsschluss beim Bäcker/Metzger im Supermarkt erfolgt.
Nachdem
der Tante-Emma-Laden mit persönlicher Bedienung heutzutage so gut wie
ausgestorben ist und regelmäßig riesige Supermärkte ihre Waren auf Regalen zum
selbstständigen Entnehmen auslegen, haben sich verschiedene Ansichten dazu
entwickelt, wann ein Kaufvertrag zustande kommt und wer in dieser Situation
konkret das Angebot abgibt und wer die Annahme erklärt.
Labels:
invitatio ad offerendum,
Vertragsschluss
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
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