Des Öfteren liest man gerade in juristischen Foren, dass irgendein/e Student/in oder Referendar/in Nachhilfe in allen Rechtsgebieten für die erste juristische Staatsprüfung anbietet. Früher waren solche Angebote immer an dem schwarzen Brett in der Universität ausgehangen. Heutzutage läuft das natürlich alles über das Internet.
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Samstag, 30. Juni 2018
Die Nachhilfe
Labels:
Dienstvertrag,
Nachhilfe
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
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