In einer neuen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. November 2021 – VIII ZR 187/20) klargestellt, dass auch der starke Verschleiß eines Autoteils einen Sachmangel darstellen und damit Gewährleistungsrechte auslösen kann.
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Freitag, 14. Januar 2022
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