Immer wieder findet sich in Prüfungsarbeiten die
Problematik, dass etwa ein Geschäftsherr einen Stellvertreter beauftragt, für ihn
eine Sache zu kaufen. Regelmäßig unterliegt der Vollmachtgeber bei der
Erteilung der Vollmacht dann einem Irrtum, sei es, dass er sich bei der
schriftlichen Erteilung verschrieben hat, oder weil er sich über eine
Eigenschaft des Stellvertreters geirrt hat.
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Freitag, 16. März 2018
Anfechtung einer Vollmacht
Labels:
Anfechtung Vollmacht
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
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